18+ Stand: 12.10.2026 · Erlaubnisse geprüft gegen die GGL-Whitelist vom 02.10.2026

Der Vergleich, die zugehörigen Informationen und die Angebote der folgenden Anbieter mit einer deutschen Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) erfolgen nach den Grundsätzen der Transparenz und der nicht irreführenden Werbung. Alle hier aufgeführten Angebote unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. In den meisten Fällen gelten Angebote, Aktionen und Boni nur für Neukunden. Alle Bonusangebote nennen den höchstmöglichen Betrag; die tatsächliche Bonushöhe hängt von der Höhe der Einzahlung ab. Die vollständigen Bedingungen finden Sie auf der Website des jeweiligen Anbieters. Der Zugang zu den Websites der Anbieter ist nur ab 18 Jahren erlaubt. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen und Hilfe unter www.bioeg.de.

RatgeberErlaubnis und Aufsicht in Deutschland

Stand
Whitelist
02.10.2026
Nächste Prüfrunde
Anfang November 2026

GGL Lizenz und Whitelist prüfen: Was die Erlaubnis abdeckt und wie Sie einen Eintrag lesen

Mit GGL Lizenz ist die Erlaubnis gemeint, die ein Unternehmen braucht, um Glücksspiele im Internet in ganz Deutschland anzubieten. Wer sie hat, steht in der amtlichen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Diese Seite zeigt, wie Sie die GGL Whitelist prüfen und was die Zeilen eines Eintrags bedeuten: Inhaber, Anschrift, Internetseiten und Datum.

Die Whitelist auf einen Blick

Virtuelle Automatenspiele

Inhaber einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele
36

Weitere Zahlen der Liste

Internetadressen für virtuelle Automatenspiele
98
Inhaber über alle zwölf Glücksspielarten
166
Erlaubniseinträge, davon 129 unter Aufsicht der GGL
199
Eigene Auszählung der Whitelist der GGL, Stand 02.10.2026, gelesen am 08.10.2026 · gezählt sind Firmennamen der Inhaber statt Marken und jede Internetadresse einmal · Alle Quellen

Direkt zu: Whitelist · Anbieter prüfen · Eintrag lesen · Pflichten · Chronik

Wie möchten Sie die GGL Lizenz prüfen?

01 · Behörde

Was ist die GGL, und was ist mit „GGL Lizenz“ gemeint?

Die GGL ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle (Saale). Sie erteilt die Erlaubnisse, die für alle Bundesländer zugleich gelten, und führt die Aufsicht darüber. „GGL Lizenz“ ist das Wort, unter dem diese Erlaubnis gesucht wird.

Errichtet haben die Länder die Behörde mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. § 27a nennt sie eine „rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts“ mit Sitz in Sachsen-Anhalt, Träger sind nach § 27c die Länder selbst.11 Jedes Land entsendet einen Vertreter in den Verwaltungsrat.

Die deutsche Glücksspiellizenz heißt im Staatsvertrag Erlaubnis: „Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden“ (§ 4 Abs. 1 Satz 1).11 Diese Seite verwendet beide Wörter. GGL Lizenz, weil so gesucht wird; Erlaubnis, weil es so im Gesetz und in der Whitelist steht.

Zu den Aufgaben der Behörde gehören nach § 27f außerdem die amtliche Liste der erlaubten Anbieter, die Spielersperrdatei, die Limitdatei und die Datei, die paralleles Spiel bei mehreren Anbietern verhindert.11 Was davon ab wann bei ihr lag, steht in der Chronik weiter unten; die Daten liegen anderthalb Jahre auseinander.

02 · Erlaubnisse

Welche Erlaubnisse gibt es, und wer erteilt die deutsche Glücksspiellizenz?

Die deutsche Glücksspiellizenz für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten erteilt eine Behörde mit Wirkung für alle Länder; seit dem 01.01.2023 ist das die GGL. Tischspiele mit Bankhalter im Internet gehören nicht dazu: Dafür sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Bundesweite Erlaubnisse

§ 9a Abs. 1 Nr. 3 zählt sie auf: „die Erlaubnisse für die Vermittlung von Sportwetten im Internet, für die Veranstaltung von Sportwetten, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen“.11 Die GGL nennt auf ihrer Seite zu Aufgaben und Zuständigkeiten unter anderem noch Pferdewetten im Internet.2

Für eine Online Spielothek genügt die Erlaubnis des Unternehmens allein nicht. Jedes einzelne Automatenspiel braucht eine eigene: Anbieter dürfen ein Spiel nach § 22a Abs. 1 nur anbieten, „wenn dieses zuvor auf deren Antrag von der zuständigen Behörde erlaubt worden ist“.11 Ein Spiel ohne diese Erlaubnis ist nach demselben Absatz unerlaubtes Glücksspiel, auch auf der Seite eines erlaubten Anbieters.

Was bei den Ländern bleibt

Online-Casinospiele im Sinne des Staatsvertrags, also Tischspiele mit Bankhalter im Internet, regelt § 22c: Die Länder können sie für ihr Gebiet selbst veranstalten oder Konzessionen dafür erteilen.11 Erlaubnis und Aufsicht liegen dort nach Auskunft der GGL beim jeweiligen Bundesland.7 Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele deckt solche Spiele nicht ab, und § 22a Abs. 2 schließt Automatenspiele aus, die ihnen entsprechen. Die 22 Anbieter, über die diese Website berichtet, sind Anbieter für virtuelle Automatenspiele.

Die Erlaubnis gehört dem Inhaber, nicht der Marke

Eine Erlaubnis ist nach § 9 Abs. 4 „widerruflich zu erteilen und zu befristen“ und nicht übertragbar.11 Erlaubt ist ein Unternehmen mit bestimmten Internetadressen. Der Markenname aus der Werbung taucht nur als Adresse auf. Das erklärt, warum die Suche nach einer bekannten Marke in der Whitelist einen Firmennamen liefert, den kaum jemand kennt.

03 · Whitelist

Was ist die Whitelist der GGL, und was steht darin?

Die Whitelist ist die amtliche Liste aller Veranstalter und Vermittler mit einer Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Die GGL veröffentlicht sie im Internet; der hier ausgewertete Stand trägt das Datum 02.10.2026.

Inhaber und Internetadressen je Erlaubnisart · Whitelist der GGL, Stand 02.10.2026, eigene Auszählung: gezählt sind Firmennamen statt Marken und jede Adresse einmal, Adressen mit Pfad eigens
ErlaubnisartInhaberInternetadressenZuständig
Virtuelle Automatenspiele3698GGL
Sportwetten2733GGL
Online-Poker57GGL
Pferdewetten im Internet57GGL
Alle zwölf Arten166200GGL und Länder

Die Liste ist eine gesetzliche Pflicht. § 9 Abs. 8 verlangt „eine gemeinsame amtliche Liste, in der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach diesem Staatsvertrag verfügen“, und er legt den Takt fest: „Die Liste wird anlassbezogen, mindestens jedoch einmal monatlich, aktualisiert.“11 Über der Liste steht das Datum der letzten Aktualisierung. Wer es genauer braucht, erhält nach demselben Absatz auf Anfrage Auskunft zum aktuellen Stand.

Am 02.10.2026 standen 166 Inhaber mit 199 Erlaubniseinträgen in der Liste, verteilt auf zwölf Glücksspielarten.1 129 Einträge nennen als zuständige Stelle die GGL, 70 die Glücksspielaufsicht eines Landes. Für virtuelle Automatenspiele sind es 36 Inhaber mit 98 Internetadressen. Marken gibt es damit weit mehr als Unternehmen: Ein einziger Inhaber, Skill On Net Limited, steht mit 41 Adressen für Automatenspiele in der Liste.

Fast die Hälfte dieser 36 Inhaber, nämlich 17, hält daneben eine Erlaubnis für Sportwetten.

Zwei Dinge zeigt die Liste nicht. Sie sagt nichts darüber, wie gut ein Angebot ist, wie lange eine Auszahlung dauert oder was ein Bonus verlangt; das lesen die Testberichte auf den Seiten der Anbieter nach. Und ein Treffer allein belegt noch keine Erlaubnis für Automatenspiele: Die GGL weist über der Liste selbst darauf hin, dass sie auch Angebote führt, die unter der Aufsicht anderer deutscher Glücksspielaufsichten stehen.1 Es kommt auf die Glücksspielart im Eintrag an.

04 · Prüfen

Wie lässt sich ein Anbieter auf der Whitelist der GGL prüfen?

Öffnen Sie die Whitelist auf der Seite der GGL, suchen Sie nach der Internetadresse des Anbieters und lesen Sie im Treffer die Glücksspielart. Für eine Online Spielothek muss dort „Virtuelle Automatenspiele“ stehen, und die Adresse muss genau die sein, auf der Sie spielen wollen.

  1. Whitelist öffnenDie Seite „Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist)“ auf gluecksspiel-behoerde.de aufrufen und das Datum hinter „Zuletzt aktualisiert am“ ablesen1
  2. Adresse suchenDie Internetadresse des Anbieters in die Volltextsuche eingeben, nicht den Markennamen
  3. Glücksspielart lesenIm Treffer muss „Virtuelle Automatenspiele“ stehen; der Filter nach Glücksspielart grenzt die Liste darauf ein
  4. Adresse abgleichenUnter „Internetseite(n)“ muss genau die Adresse stehen, die Ihr Browser anzeigt
  5. Datum ablesenZur Adresse gehört die Zeile „Erstmaliges Erlaubnisdatum“, bei manchen Einträgen zusätzlich „Folgeerlaubnisdatum“
  6. Startseite gegenlesenAuf der Seite des Anbieters den Hinweis auf Erlaubnis und Aufsichtsbehörde und die Endung .de suchen11

Wer die GGL Whitelist prüfen will, braucht dafür nur die Adresse aus der Adresszeile des Browsers. Die Seite der Behörde bietet eine Volltextsuche und zwei Filter: nach Glücksspielart mit zwölf Werten und nach Zuständigkeit mit zwei.1

Suchen Sie nach der Adresse, nicht nach dem Markennamen aus der Werbung. Die Liste ordnet nach Inhabern, und ein Inhaber führt oft mehrere Marken unter verschiedenen Adressen. Erst die vollständige Adresse im Abschnitt „Internetseite(n)“ sagt, ob genau dieses Angebot gemeint ist.

Schneller geht es mit dem Prüfwerkzeug oben auf dieser Seite. Es durchsucht die Liste vom 02.10.2026 nach einer Adresse oder einem Namen und zeigt den Eintrag mit allen Zeilen; für die endgültige Antwort zählt die aktuelle Liste der Behörde.

Der zweite Blick gilt der Startseite des Anbieters. Nach § 6e Abs. 3 muss dort an gut sichtbarer Stelle stehen, dass der Erlaubnisinhaber „über eine Erlaubnis der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde verfügt und unter deren Aufsicht steht“; auch der direkte Aufruf der Internetseite dieser Behörde muss vorgesehen sein.11 Derselbe Absatz verlangt, dass das Angebot unter einer Adresse mit der Endung .de läuft. In der Liste vom 02.10.2026 endet jede der 200 gezählten Adressen so.

05 · Eintrag

Wie liest man einen Eintrag der Whitelist: Inhaber, Anschrift, Internetseiten, Datum?

Ein Eintrag nennt zuerst den Inhaber der Erlaubnis, dann die Glücksspielart, die Anschrift des Unternehmens, das Vertriebsgebiet, die zuständige Behörde und die Internetseiten. Zu jeder Internetseite gehört ein eigenes Datum der ersten Erlaubnis.

Ein Eintrag der Whitelist mit sechs nummerierten Feldern. 1 Inhaber: Rabbit Entertain IT Limited, ein Unternehmen, keine Marke. 2 Glücksspielart: Virtuelle Automatenspiele, ein Block je Art. 3 Vertriebsgebiet: länderübergreifend, gilt bundesweit. 4 Zuständigkeit: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), führt die Aufsicht. 5 Internetseiten: lapalingo.de und lordlucky.de, die Erlaubnis gilt nur für diese Adressen. 6 Erstmaliges Erlaubnisdatum: 27.12.2022 für beide Adressen, es steht bei jeder Adresse.
Ein Eintrag der Whitelist, Feld für Feld: der Block von Rabbit Entertain IT Limited für virtuelle Automatenspiele. Die Zeile mit der Anschrift ist hier weggelassen.Quelle: Whitelist der GGL, Stand 02.10.2026

Der Inhaber ist ein Unternehmen

Die erste Zeile ist ein Firmenname. Hinter Lapalingo steht in der Liste Rabbit Entertain IT Limited, und derselbe Name steht hinter Lord Lucky: Rabbit Entertain IT Limited. Zwei Marken, ein Inhaber, ein Eintrag. Die Erlaubnis und die Aufsicht richten sich an dieses Unternehmen.

Unter dem Namen folgt die Anschrift mit Straße, Postleitzahl, Ort und Staat. Sie zeigt, wo das Unternehmen sitzt. Welche Behörde die Aufsicht führt, steht in einer eigenen Zeile.

Glücksspielart, Vertriebsgebiet, Zuständigkeit

Die Glücksspielart ist einer von zwölf festen Werten. Ein Inhaber mit mehreren Erlaubnissen erscheint einmal, mit einem Block je Art; lesen Sie deshalb den Block, zu dem die Adresse gehört. Als Vertriebsgebiet steht bei den bundesweiten Erlaubnissen „länderübergreifend“, als Zuständigkeit „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)“.1 Wer die Erlaubnis seinerzeit erteilt hat, steht in dieser Zeile nicht.

Internetseiten und Erlaubnisdatum

Unter „Internetseite(n)“ stehen die Adressen, für die die Erlaubnis gilt, jede mit der Zeile „Erstmaliges Erlaubnisdatum“. Für lapalingo.de ist das der 27.12.2022. Für die Adresse von JackpotPiraten, Inhaber DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH, ist es der 27.04.2022; früher liegt keines der Daten unter den 22 Anbietern dieser Website. Das späteste gehört zu DAZN Bet: DZBT Operations Limited, 24.06.2025. Manche Einträge tragen zusätzlich die Zeile „Folgeerlaubnisdatum“, vereinzelt mit zwei Daten.

Ein Datum aus dem Jahr 2022 verdient einen zweiten Satz. Bis zum 31.12.2022 lief eine Übergangszeit: Für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker war nach § 27p Abs. 1 Nr. 3 die Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zuständig.11 Erlaubnisse mit einem Datum aus 2022 fallen in diese Zeit. Die Testberichte schreiben deshalb „Erlaubnis vom“ und das Datum, und sie schreiben nicht, die GGL habe sie erteilt.

Das Datum sagt, seit wann eine Adresse erlaubt ist. Ein Ablaufdatum gehört nicht zu den Zeilen eines Eintrags, obwohl jede Erlaubnis befristet ist.

06 · Kein Eintrag

Was bedeutet es, wenn ein Anbieter auf der Whitelist fehlt?

Die GGL beantwortet das auf ihrer Seite „Beschwerden / Verstoß melden“ ohne Einschränkung: Fehlt ein Anbieter in der Liste, handelt es sich um unerlaubtes Glücksspiel. Der Staatsvertrag verbietet solche Angebote in § 4 Abs. 1.

Eine erfolglose Suche meldet die Liste mit dem Satz „Es wurden keine Glücksspielanbieter mit diesen Filtern und Suchbegriffen gefunden.“1 Bevor Sie daraus etwas schließen, prüfen Sie die Schreibweise und nehmen Sie die Filter heraus: Ein Filter auf die falsche Glücksspielart blendet auch erlaubte Anbieter aus.

Bleibt es dabei, gilt die Aussage der Behörde.3 Sie betrifft Angebote im Internet. Betreiber von Spielhallen oder örtlichen Wettvermittlungsstellen führt die Liste nach § 9 Abs. 8 Satz 2 von vornherein nicht; ihr Fehlen folgt einer anderen Regel.11

Für diese Website ist die Liste die Eingangstür. Einen Testbericht erhält ein Anbieter nur, wenn seine Adresse mit einer GGL Lizenz für virtuelle Automatenspiele eingetragen ist; alle 22 Inhaber standen am 02.10.2026 in der Liste. Wie die Redaktion danach weiterliest, beschreibt die Seite Über uns.

07 · Vollzug

Was unternimmt die GGL gegen Angebote ohne Erlaubnis?

Die Behörde kann unerlaubte Angebote untersagen, Zahlungsdienstleistern die Mitwirkung an Zahlungen verbieten und Internetzugänge sperren lassen. Strafverfahren führt sie nicht selbst; sie erstattet Anzeige bei den Staatsanwaltschaften.

Untersagung, Zahlungen, Netzsperren

Die Werkzeuge stehen in § 9 Abs. 1 Satz 3. Die Behörde kann das Angebot untersagen. Sie kann Banken und anderen am Zahlungsverkehr Beteiligten „die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen“, nachdem sie ihnen das Angebot bekannt gegeben hat.11 Und sie kann Zugangsvermittler und Registrare zur Sperrung verpflichten, allerdings erst, wenn ein Vorgehen gegen den Veranstalter selbst nicht durchführbar oder nicht erfolgversprechend ist.

Zur Netzsperre führt die GGL eigene Fragen und Antworten. Danach ist sie ein Vollzugsinstrument, das sich an Zugangsvermittler und Registrare richtet, und ein Zwangsgeld kann bis zu 500.000 € betragen.5 Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist nach den Angaben der Behörde ebenfalls untersagt.4

Zuständig für das Vorgehen gegen unerlaubtes Glücksspiel im Internet ist die GGL nach eigener Darstellung seit dem 01.07.2022.5

Einen Verstoß melden

Hinweise nimmt die GGL über ihre Seite „Beschwerden / Verstoß melden“ entgegen: zu unerlaubten Angeboten im Internet, zu Werbung dafür, aber auch zu Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Anbietern.3 Hilfreich sind Angaben dazu, wer was wann und wo getan hat, und Bildschirmfotos als Beleg. Zwei Grenzen nennt die Behörde selbst. Sie bearbeitet keine Beschwerden über Transaktionen mit dem eigenen Anbieter, also keinen Streit um Auszahlungen, und sie darf Hinweisgebern keine Rückmeldung geben. Wer einen Hinweis abschickt, erfährt nicht, was daraus wurde.

08 · Pflichten

Wozu verpflichtet die Erlaubnis einen Anbieter gegenüber Spielern?

Ein Anbieter mit Erlaubnis muss das Einzahlungslimit beachten, das für alle Anbieter zusammen gilt, und die Spielregeln des Staatsvertrags für virtuelle Automatenspiele einhalten. Dazu kommt das Sperrsystem OASIS. Die Regeln stehen in den §§ 6c, 22a und 8a.

Einzahlungslimit

§ 6c Abs. 1 setzt die Grenze: „Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1 000 Euro im Monat nicht übersteigen.“11 Bei der Registrierung werden Sie aufgefordert, Ihr eigenes monatliches Limit festzulegen, und ohne festgelegtes Limit darf niemand am Spiel teilnehmen. Senken Sie das Limit, gilt der neue Wert sofort. Erhöhen Sie es, greift die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen (§ 6c Abs. 3). Wie das Limit im Alltag rechnet, zeigt die Seite Spielerschutz.

Regeln am Automaten

§ 22a regelt das Spiel selbst.11 Ein Spiel darf nicht von allein das nächste starten, es muss im Durchschnitt mindestens fünf Sekunden dauern, und mehrere Automatenspiele gleichzeitig sind verboten. Einsätze und Gewinne laufen nur in Euro und Cent; Gewinnwahrscheinlichkeit und durchschnittliche Auszahlungsquote müssen angezeigt werden. Jackpots sind untersagt.

Für den Einsatz gilt: 1 € je Spiel als Grundregel; bis 3 € ab 21 Jahren und bis 5 € nach 90 Tagen Qualifikation, beides für Anbieter freiwillig und bis 31.12.2027 befristet.6 Die beiden höheren Stufen gibt es seit dem 01.07.2026; nicht jede Online Spielothek führt sie ein.

Absatz 11 desselben Paragrafen erklärt nebenbei die Wortwahl dieser Website. Die Begriffe „Casino“ und „Casinospiele“ sind für virtuelle Automatenspiele und die Werbung dafür unzulässig. Deshalb steht hier Online Spielothek, wo andere Seiten ein anderes Wort wählen. Mehr zu den Spielen selbst steht auf der Seite Spielautomaten.

Sperre und Hilfe

Eine Spielersperre dauert nach § 8a Abs. 6 mindestens ein Jahr; wer sich selbst sperrt, kann einen anderen Zeitraum beantragen, der drei Monate nicht unterschreiten darf.11 Anträge nimmt das Regierungspräsidium Darmstadt entgegen.9 Aufgehoben wird eine Sperre nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person und frühestens nach Ablauf der Mindestdauer.

Glücksspiel kann süchtig machen. Die Telefonberatung erreichen Sie unter 0800 1 37 27 00, weitere Hilfe nennt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit.10

09 · Chronik

Seit wann gibt es die GGL Lizenz? Eine Chronik in Daten

Der Staatsvertrag gilt seit dem 01.07.2021, und zum selben Tag wurde die GGL errichtet. Ihre Aufgaben hat sie in Schritten bis zum 01.01.2023 übernommen. Der Satz, die GGL vergebe seit 2021 die Erlaubnisse, stimmt deshalb nicht.

  1. 01.07.2021

    Staatsvertrag in Kraft, GGL errichtet

    § 35 Abs. 1, § 27a Abs. 1

  2. 24.03.2022

    Staatsvertrag zur Änderung des GlüStV 2021

    GGL, Gesetzliche Regelungen

  3. 01.07.2022

    GGL übernimmt das Vorgehen gegen unerlaubtes Glücksspiel im Internet

    GGL, Fragen zu Netzsperren

  4. 31.12.2022

    Ende der Übergangszeit der Länderbehörden

    § 27p

  5. 01.01.2023

    GGL nimmt ihre Aufgaben nach dem Staatsvertrag wahr

    GGL, Aufgaben und Zuständigkeiten

  6. 21.05.2025

    Satzung der GGL geändert

    GGL, Gesetzliche Regelungen

  7. 01.07.2026

    Höhere Höchsteinsätze möglich, befristet bis 31.12.2027

    GGL, Fragen zum Höchsteinsatz

  8. 02.10.2026

    Stand der hier ausgewerteten Whitelist

    GGL, Whitelist

Chronik in datierten Aussagen · Glücksspielstaatsvertrag 2021 und Seiten der GGL, abgerufen am 13.10.2026

Die Tabelle führt nur Aussagen, die in den gelesenen Quellen ein Datum tragen. Zwischen dem 01.07.2021 und dem 31.12.2022 lagen die Aufgaben nach § 27p bei Behörden einzelner Länder, darunter Hessen für die Sportwetten und Sachsen-Anhalt für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker.11

Gelesen wurde der Vertragstext von 2021, wie ihn die GGL veröffentlicht. Den Änderungsstaatsvertrag vom 24.03.2022 führt die Behörde auf ihrer Seite „Gesetzliche Regelungen“ als eigenes Dokument;8 er ist in die zitierten Paragrafen nicht eingearbeitet.

10 · Fragen

Häufige Fragen zur GGL Lizenz

Sechs Fragen zu Erlaubnis, Whitelist, Limit und Meldung, jeweils kurz beantwortet.

Was ist eine GGL Lizenz?

Die GGL Lizenz ist die Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, mit der ein Unternehmen virtuelle Automatenspiele, Online-Poker oder Sportwetten in ganz Deutschland anbieten darf. Im Gesetz heißt sie Erlaubnis. Wer sie hat, steht in der Whitelist der GGL.

Wie kann ich die GGL Whitelist prüfen?

Rufen Sie die Whitelist auf der Seite der GGL auf und geben Sie die Internetadresse des Anbieters in die Volltextsuche ein. Im Treffer müssen die Glücksspielart „Virtuelle Automatenspiele“ und genau diese Adresse stehen. Das Datum der letzten Aktualisierung steht über der Liste.

Gilt die deutsche Glücksspiellizenz auch für Tischspiele?

Nein. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele deckt Tischspiele mit Bankhalter nicht ab. Für Online-Casinospiele im Sinne des Staatsvertrags sind nach § 22c die einzelnen Bundesländer zuständig.

Gibt es bei Anbietern mit Erlaubnis ein monatliches Einzahlungslimit?

Ja. Das Limit gilt für alle Anbieter zusammen und darf grundsätzlich 1.000 € im Monat nicht übersteigen (§ 6c Abs. 1). Sie legen Ihr eigenes Limit bei der Registrierung fest; eine Erhöhung wirkt erst nach sieben Tagen, eine Senkung sofort.

Wo melde ich ein Angebot ohne Erlaubnis?

Bei der GGL, über die Seite „Beschwerden / Verstoß melden“. Die Behörde nimmt Hinweise zu unerlaubten Angeboten und zu Werbung dafür entgegen, gibt Hinweisgebern aber keine Rückmeldung. Streit um Ein- und Auszahlungen bearbeitet sie nicht.

Wie oft wird die Whitelist aktualisiert?

Nach § 9 Abs. 8 des Staatsvertrags anlassbezogen, mindestens aber einmal im Monat. Diese Seite wertet den Stand vom 02.10.2026 aus; die Redaktion gleicht die Liste in der Prüfrunde Anfang November 2026 erneut ab.

11 · Quellen

Quellen

Die Angaben stammen aus der Whitelist und weiteren Seiten der GGL, vom Regierungspräsidium Darmstadt und aus dem Text des Glücksspielstaatsvertrags 2021, jeweils mit dem Tag des Abrufs.

Behörde

  1. 1Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist)Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder · Stand 02.10.2026, gelesen am 08.10.2026 und 13.10.2026 · gluecksspiel-behoerde.dezum Text (Fußnote 1)
  2. 2Aufgaben, Ziele, ZuständigkeitenGemeinsame Glücksspielbehörde der Länder · abgerufen 13.10.2026 · gluecksspiel-behoerde.dezum Text (Fußnote 2)
  3. 3Beschwerden / Verstoß meldenGemeinsame Glücksspielbehörde der Länder · abgerufen 13.10.2026 · gluecksspiel-behoerde.dezum Text (Fußnote 3)
  4. 4Unerlaubtes GlücksspielGemeinsame Glücksspielbehörde der Länder · abgerufen 13.10.2026 · gluecksspiel-behoerde.dezum Text (Fußnote 4)
  5. 5Fragen und Antworten zum Thema Netzsperren / IP BlockingGemeinsame Glücksspielbehörde der Länder · abgerufen 13.10.2026 · gluecksspiel-behoerde.dezum Text (Fußnote 5)
  6. 6Fragen und Antworten zu Einzahlungslimit und HöchsteinsatzGemeinsame Glücksspielbehörde der Länder · Seite aktualisiert am 25.08.2026, abgerufen 13.10.2026 · gluecksspiel-behoerde.dezum Text (Fußnote 6)
  7. 7Fragen und Antworten: Was sind legale Online-Casinos in Deutschland?Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder · abgerufen 13.10.2026 · gluecksspiel-behoerde.dezum Text (Fußnote 7)
  8. 8Gesetzliche Regelungen (Satzung, Staatsvertrag, Änderungsstaatsvertrag)Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder · abgerufen 13.10.2026 · gluecksspiel-behoerde.dezum Text (Fußnote 8)
  9. 9Spielersperrsystem OASIS – EintragungRegierungspräsidium Darmstadt · abgerufen 13.10.2026 · rp-darmstadt.hessen.dezum Text (Fußnote 9)
  10. 10Informationen und Hilfe bei GlücksspielsuchtBundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) · abgerufen 13.10.2026 · bioeg.dezum Text (Fußnote 10)

Gesetz

  1. 11Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), §§ 4, 6c, 6e, 8a, 8b, 9, 9a, 22a, 22c, 27a, 27c, 27f, 27p, 35Länder der Bundesrepublik Deutschland, veröffentlicht von der GGL · Text von 2021 ohne die Änderungen vom 24.03.2022 · abgerufen 13.10.2026 · gluecksspiel-behoerde.dezum Text (Fußnote 11)
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