Abschnitt 04
OASIS Sperre: Selbstsperre, Fremdsperre und der Antrag
OASIS ist das zentrale Spielersperrsystem. Die Datei wird vom Regierungspräsidium Darmstadt geführt, und jeder Anbieter mit deutscher Erlaubnis muss sie vor dem Spiel abfragen. Eine OASIS Sperre gilt deshalb bei allen erlaubten Anbietern zugleich: Wer eingetragen ist, kann bei keinem von ihnen spielen. Wie lange sie mindestens läuft und wie sie wieder aufgehoben wird, regelt das Verfahren des Regierungspräsidiums; Zahlen dazu kursieren in Ratgebern und weichen voneinander ab. Deshalb steht hier keine Frist, sondern der Verweis auf die Seite der Behörde unter Quellen.
Selbstsperre: der Antrag für sich selbst
Eine Selbstsperre beantragt man für sich. Dafür braucht das Regierungspräsidium den ausgefüllten Sperrantrag mit eigenhändiger Unterschrift und die Kopie eines Identitätsnachweises. Anerkannt sind Personalausweis, Reisepass und ein ausländischer Pass, nicht aber der Führerschein. Wer den Weg online wählt, nutzt das Online-Formular auf der Seite der Behörde; der Link steht bei den Quellen.
Zur Vorbereitung genügt der Ausweis. Eine Begründung muss bei der Selbstsperre nicht angegeben werden. Das unterscheidet sie von der Fremdsperre, bei der ein Grund vorliegen muss.
Fremdsperre: wenn Dritte den Antrag stellen
Eine Fremdsperre beantragen Anbieter oder Dritte, etwa Angehörige oder Lebenspartner, für eine andere Person. Nach § 8a Abs. 1 GlüStV 2021 müssen dafür Erkenntnisse vorliegen, dass die Person spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Einsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen stehen. Die Gründe sind mit Nachweisen zu belegen.
Vor der Eintragung bekommt die betroffene Person Gelegenheit zur Stellungnahme; bei Betreuern entfällt sie, hier genügt der Betreuerausweis. Der Antrag braucht außerdem eine Ausweiskopie des Antragstellers und der zu sperrenden Person. Stimmen die Angaben im Antrag nicht mit dem Ausweis überein, greift die Sperre nicht. Die Fremdsperre ist deshalb ein Verfahren mit Unterlagen und kein schneller Notausgang.
Sperre beim Anbieter beantragen
Auch direkt beim Anbieter lässt sich eine Sperre beantragen, im Kundenkonto oder über den Kundendienst. Der Anbieter trägt sie dann in OASIS ein. Die Seite des Regierungspräsidiums beschreibt diesen Weg nicht, die Angabe stützt sich auf die Hinweise der Anbieter; im Test wird geprüft, ob er im Konto auffindbar ist.